AGB Maifelder Wellness-Loft

Allgemeine Geschäftsbedingungen Maifelder Wellness-Loft
Stand 05.11.2022

AGB Maifelder Wellness-Loft
Allgemeine Geschäftsbedingungen Maifelder Wellness-Loft
Stand 05. November 2022

1. Mietobjekt
Der Vermieter vermietet an den Mieter das Maifelder Wellness-Loft in Gappenach.

2. Zustand
Der Vermieter bietet das Haus in einem sehr guten und gepflegten Zustand an. Sicherheit, Hygiene und Bewohnbarkeit werden vom Mieter anerkannt.

3. Nutzungsbestimmungen
3.1 Das Anwesen dient ausschließlich der kurzfristigen Vermietung. Der Mieter hat kein Recht hier seinen Hauptwohnsitz anzumelden. Jede Nutzungsänderung ist unzulässig.
3.2 Das Ferienhaus bietet Platz für vier Personen. Es ist nicht erlaubt das Haus mit mehr als der angegebenen Personenzahl zu bewohnen. Nur im Ausnahmefall und Nachrücksprache wird das Haus an bis zu sechs Personen vermietet.
3.3 Zustand: Das vermietete Objekt wird vor der Nutzung gereinigt und im sauberen Zustand an den Mieter übergeben. Am Abreisetag muss das Mietobjekt in einem aufgeräumten, besenreinen Zustand bis spätestens 10 Uhr verlassen werden. Bitte stellen Sie alles wieder so zurück, wie Sie es bei Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden haben und tragen Sorge, dass das Geschirr sowie alle Haushaltsgeräte in einem sauberen, gereinigten Zustand sind.
3.4 Durch die kostenfreie Nutzung der Parkplätze kommt kein Verwahrungsvertrag mit dem Vermieter zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
3.5 Kleinere Schönheitsreparaturen und die Pflege des Gartens dürfen auch während dessen Anwesenheit durchgeführt werden.

4. Übertrag und Weitervermietung
Es ist dem Mieter nicht erlaubt seine Rechte zu übertragen, und das Haus/Wohnung an Dritte weiter zu vermieten.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Mietpreis ist auf www.wellnessloft.de unter „Preise“ einsehbar. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Spätestens 21 Tage vor der Anreise muss die Restsumme (Mietpreis) auf dem von uns angegebenen Konto eingegangen sein.
5.2 Bei Verletzung der 21 Tagesfrist gem. Punkt 5.1 und Nichtzahlung des noch ausstehenden Mietpreises ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter eine zweite Zahlungsfrist von 7 Tagen zu gewähren. Der Vermieter teilt dem Mieter den Zahlungsverzug per E-Mail mit. Wird dann die zweite Zahlungsfrist nicht eingehalten, wird der gesamte Mietvertrag am Tag des Ablaufes der zweiten Zahlungsfrist annulliert. Die bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 30% dient dem Vermieter als Aufwandsentschädigung und wird nicht zurückgezahlt.
5.3 Kommt es zu einer Buchung bzw. einem Mietvertrag innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen bis 5 Werktage vor der geplanten Anreise, so ist der gesamte Mietpreis ohne vorherige Anzahlung unmittelbar an den Vermieter zu überweisen.
5.4 Eine Barzahlung vor Ort ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

Der Viermieter kann auf eine Barzahlung bestehen, wenn beispielsweise eine Buchung so kurzfristig eingeht, dass eine Überweisung zu lange dauern würde.
5.5 Der Vermieter hat das Recht den Mietvertrag bei Eintreten wichtiger Umstände (z.B. unvorhersehbare Schäden, deren Umstände eine Vermietung nicht zulassen) jederzeit zu annullieren. In diesem Fall wird der Mieter schnellstmöglich über eine Auflösung des Mietvertrags informiert. Der bereits bezahlte Mietpreis wird dem Mieter ohne Abzug und innerhalb von 2 Wochen auf dessen Konto zurückerstattet.
In einem solchen Fall erklärt sich der Mieter mit einer maximalen Entschädigungszahlung von 50 Euro, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Tage, einverstanden.
5.6 Im ausnahmsweisen und vorab besprochenem Barzahlungsfalle, d.h. faktisch ohne Kontonachweis, muss bei der Wohnungsübergabe Einsicht in den Personalausweis des Mieters genommen werden. Der Mieter erklärt sich mit einer Kopie des Personaldokuments einverstanden. Ohne diese gewährte Einsicht kann aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Vermietung erfolgen.
Bitte führen Sie als Mieter daher in einem solchen Falle Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Falle mit! Der Führerschein oder ein anderes Ausweisdokument reichen hierbei leider nicht aus, da hier keine Adressangaben verzeichnet sind.
5.7 Die Verpflichtung des Vermieters dem Mieter Zugang zu verschaffen wird erst wirksam, wenn der Mieter nachweisbar die volle Miete bezahlt hat.

6. Nebenkosten
6.1 Es entstehen keine Nebenkosten.
6.2 Der Mieter akzeptiert und erklärt mit der Annahme der AGB, dass er die Wohnung und alle darin befindlichen Gegenstände in einer normalen Art und ihrer Natur entsprechenden Weise nutzt, gebraucht und sorgsam mit ihnen umgeht.
6.4 Vandalismus, starke Verschmutzung und Sachbeschädigung führen unmittelbar zu einer Schadensersatzpflicht auch im Hinblick auf die Kompensation entgangener Mieteinnahmen (Mietkündigung oder Ablehnung von Mietgesuchen/Anfragen) durch die fehlende Möglichkeit einer unmittelbaren Weitervermietung. Der Vermieter verpflichtet sich dazu die Höhe dieses Schadensersatzes durch Mietausfall durch möglichst zeitnah initiierte Gegenmaßnahmen zur Schadensbeseitigung zu minimieren. Der Mieter erklärt sich im Gegenzug und in einem solchen Falle zur aktiven Mithilfe bereit. Handelt der Mieter nicht im Rahmen des Prinzips der Schadensbegrenzung, so kann sich dies finanziell in der Gewichtung einer späteren Schadensregulierung auswirken.
6.5 Wird die Wohnung vom Mieter in einem nicht akzeptablen Zustand zurückgegeben, so fallen zusätzliche Reinigungskosten an. In Abgrenzung zu Pkt. 6.5 kommt dies zum Tragen, wenn Geschirr, Bestecke, Töpfe, Gläser, Becher oder Küchengeräte verdreckt zurückgelassen werden. Die entstehenden Reinigungskosten werden mit 20 Euro/Stunde plus Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
6.6 Der Mieter verpflichtet sich, seine angemieteten Räumlichkeiten und die ihm zur Nutzung überlassenen Gebrauchsgüter im Rahmen einer normalen Nutzung zumutbar fürsorglich und pfleglich zu behandeln. Hierzu zählt auch, dass im Rahmen der Nutzung von technischen Geräten die Hinweise und Bedienungsanleitungen gelesen und beachtet werden.
Zum pfleglichen Umgang mit den Dingen des Hauses gehört auch die Fürsorge durch das Schließen von Fenstern und Türen bei Wind, Regen und Abwesenheit sowie das zweimalige Abschließen der eigenen Wohnung und der Haustür beim Verlassen des Hauses.

7. Abfall
Der Mieter verpflichtet sich dazu, seinen Abfall korrekt zu trennen, aus der Wohnung zu entfernen und in die entsprechenden Tonnen im Carport zu entsorgen. Alle Mülleimer in der Wohnung sind vor Abreise, und falls notwendig auch zwischendurch, zu entleeren. Der Mieter entnimmt eingelegten Kunststoffsäcke, bindet sie an den Griffen zu und wirft Sie in den gelben Mülleimer. Der entstandene Müll ist zu trennen und in die entsprechenden Tonnen zu entsorgen. Glasflaschen ohne Pfand legen Sie bitte separat in dem dafür vorgesehenen Behältnis ab.
Glas: Der Mieter verschließt die gebrauchten Gläser fest mit dem zugehörigen Deckel. Fehlt der Deckel, so ist das Glas zu reinigen, um keine Schädlinge anzulocken. Es besteht die Möglichkeit, das Glas in einem Behälter – speziell für GLAS beschriftet (Siehe oben) – abzulegen.

8. Zugang zum Haus
Die Verpflichtung des Vermieters dem Mieter Zugang zu verschaffen, wird erst wirksam, wenn der Mieter nachweisbar die Miete bezahlt hat. Bei unvollständiger Bezahlung wird die Mietvereinbarung am Tag der Anreise hinfällig, siehe 5.2.

9. Haftung Mieter
9.1 Der in der Buchung eingetragene Hauptmieter ist verantwortlich für Schäden an und im Ferienhaus, die durch ihn und seine Mitreisenden, sowie auch dessen Besucher entstanden sind. Der Mieter ist während der Mietzeit verantwortlich für das Haus und die ihm zur Verfügung gestellten Objekte und er verpflichtet sich die Gebäudeteile und dessen Einrichtungen sauber und in einem mängelfreien Zustand zu belassen. Es wird empfohlen zu den üblichen Versicherungen wie Haftpflicht etc. vor Reisebeginn eine zusätzliche Reiseversicherung sowie Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
9.2 Es ist dem Mieter nicht erlaubt mehr Personen unterzubringen als im Mietvertrag angegeben.
9.3 Der Mieter ist verantwortlich für jede Form von selbst verursachten Schäden, die am Ende oder nach der Mietperiode durch den Vermieter festgestellt wird.
9.4 Jeder Schaden muss bei der Wohnungsabnahme d.h. am Ende des Aufenthaltes dem Vermieter gemeldet werden.

10. Besuchsrecht des Vermieters
Der Vermieter hat das Recht nach vorheriger Absprache mit dem Mieter, die Ferienwohnung zu öffnen, um sich zu vergewissern ob alle Verpflichtungen eingehalten werden. Dieses Recht darf ausschließlich in Maßen und mit Rücksicht auf den Mieter erfolgen. Auch im Rahmen der angebotenen Service-Leistungen darf das Haus nach Absprache betreten werden.

11. Verantwortlichkeit bei Unfällen oder Einbruch
11.1 Die Nutzung von Sauna, der Küchengeräte und anderer technischen Geräte im Haus erfolgen ausdrücklich auf eigene Verantwortung und Gefahr. Hinweisschildern und Bedienungsanleitungen ist unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder. Grundsätzlich sind die Kinder auf dem gesamten Grundstück des Maifelder Uhlenhorsts zu beaufsichtigen. Der Vermieter hat seine Begleitpersonen auf den Inhalt dieser AGB hinzuweisen, da eine intensive Unterrichtung aller erwachsenen Begleitpersonen und Kinder nicht möglich ist. Der Mieter garantiert eine Unterrichtung bis zum Zeitpunkt der Ankunft. Hierzu werden die AGB im Internet unter www.wellnessloft.de in ihrer jeweils gültigen Form hinterlegt.
11.2 Für die auf dem Grundstück abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt wird keinerlei Haftung übernommen. Parkplatznutzung für Pkw und Personen auf eigene Gefahr. Der Parkplatz wird nicht überwacht.
11.3 Bei Einbrüchen in das Haus oder in die Wohnung/en, die ohne sichtbare Einbruchsspuren durchgeführt wurden (z. B. begünstigt durch unverschlossene Fenster und Türen), haftet der Mieter für alle entstandenen Schäden und den Mietausfall.

12. Rücktritt und Nichtanreise
Es gilt das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Storniert der Mieter die Ferienwohnung aus persönlichen Gründen, steht ihm kein gesetzliches Rücktrittsrecht zur Verfügung. Eine Stornierungsmöglichkeit ist also nicht vorgesehen. § 537 Absatz 1 Satz 1 BGB regelt, dass ein Mieter, der selbst für den Nichtantritt der Reise verantwortlich ist, nicht von der Zahlung der vereinbarten Miete befreit wird. Eine Reduzierung des Mietpreises ergibt sich allerdings aus § 537 Absatz 1 Satz 2. Der Vermieter muss sich hiernach ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Diese betragen in der Regel 5 bis 10 Prozent.
Dennoch kommen wir dem Mieter entgegen und verfahren nachfolgender Regelung:

Stornierung weniger als 120 Tage vor der Anreise: 30 Prozent des Mietpreises
Stornierung weniger als 90 Tage vor der Anreise: 50 Prozent des Mietpreises
Stornierung weniger als 60 Tage vor der Anreise: 70 Prozent des Mietpreises
Stornierung weniger als 30 Tage vor der Anreise: 90 Prozent des Mietpreises

Buchen Sie längere Zeit im Voraus, empfehlen wir Ihnen als Reiserücktritts-Versicherung.

13. Umbuchung

Der Vermieter ist nicht verpflichtet einem Umbuchungswunsch des Mieters nachzukommen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass dem Vermieter kein finanzieller Nachteil entsteht. zu einem finanziellen Nachteil kommt es beispielsweise dann, wenn der betreffende Zeitraum nicht oder nur zu einem geringeren Preis vermietet werden kann. bei Umbuchungen ist grundsätzlich eine service-pauschale in Höhe von 80 € zu zahlen.
es fallen keine kosten für eine Umbuchung an, wenn der Umbuchungswunsch mehr als vier Monate vor dem Buchungstermin liegt.

14. Gültigkeit und Akzeptanz der AGB / Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind so zu ergänzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung der mit diesem Vertrag verfolgten Zwecke gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder Unwirksamkeit bedacht hätten.
Gerichtsstand ist Gappenach.

15. Technikausfall
Durch die luxuriös und mit Technik hochwertig ausgestatteten Wohneinheiten des Maifelder Wellness-Loft steigt die Gefahr plötzlicher technischer (Teil-)Ausfälle von Geräten, die ggf. auch nicht unmittelbar ausgetauscht werden können. Der Mieter erklärt im Rahmen der Akzeptanz dieser AGB, dass im Falle des technischen Ausfalls eines einzelnen oder auch mehrerer Geräte keine Mietminderung geltend gemacht wird. Der Mieter erklärt, dass hierdurch kein Reiserücktrittsgrund entsteht oder Regressforderungen jeglicher Art geltend gemacht werden.
Der Vermieter bemüht sich im Gegenzug um rasche Beseitigung des Schadens.